Fotografieren gesetzlich modernisiert

Seit dem 1. April 2020 ist das überarbeitete Bundesgesetz über den Urheberrechtsschutz von Fotos in Kraft getreten.  Fotos – egal ob professionell oder privat geknipst – dürfen ohne Zustimmung nicht mehr verwendet und veröffentlicht werden.

Bislang wurden nur Fotografien geschützt, welche einen individuellen Charakter hatten. Gemeint sind unter anderem Fotos mit künstlerischem Ansatz. Landschaftsfotografien, Urlaubsfotos oder Schnappschüsse waren von diesem Schutz ausgenommen. Diese Fotografien durften ohne Zustimmung für die Illustration von Websites verwendet werden. Im Streitfall entschied ein Richter über den Schutz.

Was ändert jetzt genau?

Für den privaten Gebrauch der Fotos ändert sich nichts. Es dürfen weiterhin eigene Fotos auf Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken gepostet werden. Auch das Herunterladen von Fotos für die private Pinnwand ist weiterhin erlaubt.

Die Webdesigner sind jedoch mit diesem neuen Gesetz gefordert. Neu sind alle Fotos – egal welchen Ursprungs – geschützt und unterliegen dem Gesetz des Urheberrechtsschutzes. Es dürfen keine Fotos mehr aus den sozialen Netzwerken oder aus dem Internet willkürlich heruntergeladen werden. Ohne die Zustimmung des Fotografen ist eine Publikation auf den Websites verboten.

Zur Vorsicht aufgerufen sind alle Streetfotografen, welche ihre Fotos auf ihren Websites veröffentlicht haben und keine Zustimmung Dritter dafür besitzen. Diese Aktionen sind strafbar und nicht zu empfehlen.

Für die Forschung und Kultur ebnet dieses überarbeitete Gesetz die internationale Zusammenarbeit. Wissenschaftliche Werke sowie Bestandesverzeichnisse mit kurzen Auszügen von Werken, können nun veröffentlicht werden und sind vor Piraterie weitgehend geschützt.

Darum prüfe wer sich bindet – Für Fotos aus dem Netz, welche für eine Website verwendet werden sollen, bedarf es einer genauen Abklärung für dessen Gebrauch.