Die Überschrift setzt ein Zeichen
Satzzeichen in Überschriften, Claims oder Slogans sind ein Thema, welches immer wieder Fragezeichen mit sich bringt. Die Antwort wird mit einfachen Regeln auf den Punkt gebracht.
Grundsätzlich haben Überschriften keinen Punkt am Schluss. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Wird bei der Überschrift ein Wortspiel wie «Punkt.Komma.Strich.» verwendet, so endet diese Überschrift mit einem Punkt.
Die Überschrift?!
Ausrufe- und Fragezeichen dürfen in Überschriften ohne Ausnahme verwendet werden. Grundsätzlich sollten Überschriften kurz und prägnant geschrieben sein:
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Diese Überschrift besteht aus zwei Sätzen. Im ersten Satz folgt ein normales Satzzeichen, der zweite und letzte Satz steht ohne Satzzeichen.
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Bildunterschriften
Wird ein Bild nur mit einem Satz beschrieben, so ist die Bildunterschrift wie eine Überschrift zu behandeln, ohne Punkt am Schluss. Werden mehrere Sätze für das Bild verwendet, ist die Bildunterschrift wie ein Fliesstext, mit den gewohnten Satzzeichen, zu schreiben.
Satzbinnenzeichen
Klammern, Kommas und Gedankenstriche sind Satzbinnenzeichen oder Nichtbuchstaben und werden in Überschriften wie ein Fliesstext behandelt. Hat die Überschrift einen Doppelpunkt, folgt nach dem Doppelpunkt immer ein Grossbuchstabe. Unabhängig davon, ob ein Substantiv, Verb oder Adjektiv nach dem Doppelpunkt folgt.
Auch hier gibt es eine Ausnahme: Der Gedankenstrich.
Wenn der Text nach dem Gedankenstrich den erläuternden Zusatz einleitet, wird nach dem Gedankenstrich klein weitergefahren. Steht ein Substantiv nach dem Gedankenstrich, wird das Wort gross geschrieben.
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Und zum Schluss wird alles anders
Die Corporate Language eines Unternehmens setzt die oben genannten Regeln ausser Kraft. Hier gilt die Unternehmenssprache, welche klar festlegt, wo Satzzeichen verwendet werden müssen.
Kurz und bündig sind nicht nur Überschriften, Claims und Slogans, sondern auch die Regeln dazu.